Wörtlich übersetzt bedeutet Escitura lediglich „Schriftstück“, im spanischen Sprachgebrauch wird jedoch immer von einem notariellen Schriftstück ausgegangen. Der Kaufvertrag für eine Immobilie wird als „Escitura Publica“ bezeichnet und stellt die unerlässliche Beurkundung Ihres von Haus, Wohnung oder Grundstück in Spanien dar. Alleine mit einem vorliegenden Escitura erlangen Sie das Recht, einen Eintrag im spanischen Grundbuch über Ihr erworbenes Eigentum vornehmen zu lassen.


